Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von
für Beamtinnen / Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein.
Außerdem ist es für die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten etc. zuständig.