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Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
[Nr.99036009000000 ]

Leistungsbeschreibung

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Rechtsgrundlage

  • § 10 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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