Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein arbeitet auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und soll Personen individuell unterstützen, die Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben. Daneben ist es Aufgabe der Dienststelle, sich für eine diskriminierungsfreie Kultur in Schleswig-Holstein und für faire Chancen für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landes einzusetzen.
Die Beratung erfolgt unabhängig und kostenfrei.
Im Anschluss an die Beratung bietet die Antidiskriminierungsstelle die Unterstützung im Rahmen einer gütlichen Einigung an oder vermittelt zuständige Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner.
Nach dem AGG müssen Benachteiligungen innerhalb von 2 Monaten beim Diskriminierenden gemeldet werden.
Eine schnellstmögliche vorherige Kontaktaufnahme bei der Antidiskriminierungsstelle ist daher angeraten.
Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG).