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Bettensteuer
[Nr.99077018000000 ]

Volltext

Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

Frist

Keine

Formulare

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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