Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Sie als in Deutschland tätiger Wirtschaftsakteur, bei der Geldwäscheprävention mitzuwirken. Die mitwirkungspflichtigen Personen und Unternehmen werden daher auch „Verpflichtete“ genannt. Dazu gehören unter anderem
Unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Höhe der Transaktion sind Sie verpflichtetunter bestimmten Voraussetzungen, unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen "Financial Intelligence Unit" (FIU) zu schicken. Die FIU ist eine Direktion innerhalb der Generalzolldirektion.
Die Meldepflicht gilt unabhängig
Der im Geldwäschegesetz aufgeführte Schwellenwert von EUR 10.000 (beziehungsweise EUR 2.000 bei bestimmten Sachverhalten) bezieht sich auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten für Güterhändlerinnen und Güterhändler und Kunstvermittlerinnen und Kunstvermittler und nicht für die Meldepflicht.
Versäumnisse bei der Geldwäscheprävention, zu der auch die Verhinderung von Terrorismusfinanzierung gehört, können für Sie schwerwiegende Folgen haben. Für Pflichtverletzungen nach dem Geldwäschegesetz, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen und die keines direkten Bezugs zu einer Geldwäschestraftat bedürfen,
Bei Verdacht auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen „Financial Intelligence Unit“ (FIU) schicken.
Verdachtsmeldungen müssen Sie der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen "Financial Intelligence Unit" (FIU) grundsätzlich elektronisch über das Anwendungsprogramm "goAMLWeb " schicken. Es dient Ihnen als Meldeportal.Die Abgabe einer Meldung auf dem amtlichen Formular per Fax ist zulässig ab einer zweistündigen Störung der elektronischen Übermittlung einer Verdachtsmeldung sowie bei einer Erstmeldung.
Die Nutzung von "goAML Web" setzt voraus, dass Sie sich zuvor einmalig registrieren:
Nach Abgabe einer Verdachtsmeldung dürfen Sie die zugrunde liegende Transaktion zunächst nicht durchführen. Ist eine Meldung abgeschickt, darf eine in diesem Zusammenhang stehende Transaktion frühestens dann ausgeführt werden, wenn
Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass Vermögenswerte illegaler Herkunft sind oder stehen Vermögenswerte möglicherweise im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung oder hat ein Vertragspartner Ihnen gegenüber nicht offengelegt, ob er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, so sind Sie verpflichtet, diesen Sachverhalt unverzüglich der FIU zu melden.
In der Regel dauert die Prüfung Ihres Registrierungsantrags für goAML Web 1 bis 2 Werktage.
Die Prüfung Ihrer Meldung kann unterschiedlich lange dauern. Eine direkte Rückmeldung erhalten Sie nicht.
Liegen der FIU Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Transaktion im Zusammenhang mit Geldwäsche steht oder der Terrorismusfinanzierung dient, so kann sie die Durchführung der Transaktion untersagen (Sofortmaßnahme). Da es sich hierbei um einen Verwaltungsakt handelt, können Sie gegen die Anordnung Widerspruch einlegen.