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Kfz: Halteranfrage (Einfache Registerauskunft)
[Nr.99029003000000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (zum Beispiel Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße Daten benötigen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter, seine Anschrift und dessen Versicherung zu ermitteln (sogenannte einfache Registerauskunft).

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde), in dessen/deren Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist.

Rechtsgrundlage

  • § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Eine einfache Registerauskunft erhalten Sie alternativ beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

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