Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Icon FacebookIcon InstagramIcon Youtube
Seiteninhalt

Dienstleistungen von A-Z

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe
[Nr.99110036000000 ]

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie) Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein.

Folgende Maßnahmen können insbesondere gefördert werden:

  1. Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedelung, Öffentlichkeitsarbeit,
  2. investive und nicht investive Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Wölfe,
  3. Ausgleich von durch Wölfe entstandenen Schäden, insbesondere an Haustieren.

Ansprechpunkt

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Frist

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auf dem Landesportal Landwirtschaft und Umwelt.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zum Seitenanfang (nach oben)