Das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Beratungsangebot »Frau & Beruf« zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und ihre berufliche Situation zu verbessern. Es richtet sich an Frauen aus der »Stillen Reserve« und Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Beschäftigungssituation stabilisieren oder verbessern möchten. Dieses Beratungsangebot unterstützt auch die europäischen Grundsätze der Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.
Sie können maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert bekommen. Dies bedeutet, dass Sie mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben aus Eigenmitteln finanzieren müssen.
Auswahl der Projektträger und Projektträgerinnen:
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung für Frauen anbieten. Die Beratung hilft Frauen, passgenaue Strategien zu entwickeln, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder ihre Beschäftigungssituation zu verbessern. Zu Ihren Beratungszielen sollten gehören:
Zusätzliche Angebote
Neben der individuellen Beratung sollte Ihre Beratungsstelle Folgendes anbieten:
Beratungsregionen
Es wird jeweils eine Trägerin oder ein Träger in vier Regionen in Schleswig-Holstein gefördert:
Sie müssen einen festen Beratungsstandort pro Region haben.
Bei Bedarf können Sie eine Förderung von bis zu acht zusätzlichen Standorten pro Region erhalten.
Beratungsformate
Die Beratung kann persönlich an festen Beratungsstandorten, telefonisch oder in digitaler Form (per E-Mail oder Videokonferenz) erfolgen.
Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitarbeit sehen vor, dass der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Website sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.