Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterstehen der jeweiligen Landesaufsicht.
Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung oder die aufsichtsführende Landesbehörde.
Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter anderem dem Impressum des Internetauftritts der jeweiligen Krankenkasse entnommen werden.