Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr bauliche Anlagen verändern wollen, brauchen Sie eine Baugenehmigung.
Die Änderung von baulichen Anlagen ist eine Veränderung, die das Erscheinungsbild oder die Struktur eines Gebäudes oder einer anderen baulichen Anlage so verändert, dass sie nicht mehr ihrem bisherigen Zustand entspricht. Im Vergleich stellt diese Veränderung eine wesentliche Neugestaltung der Anlage dar. Sie kann sowohl strukturell als auch gestalterisch sein.
Die Änderung wird beim vereinfachten Genehmigungsverfahren nur geprüft, wenn folgende Übereinstimmungen zutreffen:
Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz ist durch bautechnische Nachweise zu belegen. Diese müssen zu Baubeginn, erforderlichenfalls bauaufsichtlich geprüft, vorliegen.
Sie als Bauherrin oder Bauherr tragen damit eine große Verantwortung. Die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden. Ansonsten kann ein Baustopp angeordnet oder die neue Nutzung untersagt werden.
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
Untere Bauaufsichtsbehörde:
Je nach Zweckbestimmung des Bauvorhabens können oder müssen Sie weitere Bauvorlagen einreichen. Diese sind zum Beispiel:
Bei Werbeanlagen sind erforderlich:
Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
Die Frist für die Entscheidung beginnt 3 Wochen nach Zugang des Bauantrags bzw. 3 Wochen nach Zugang der verlangten Unterlagen, wenn die Bauaufsichtsbehörde vor Fristbeginn eine Aufforderung versandt hat.
Es gibt folgende Hinweise: