Architekten- und Ingenieurkammer: Aufgaben
[Nr.99140001000000 ]
Volltext
Die Aufgaben der Architekten- und Ingenieurkammer sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise:
- Vertretung der berufsständischen Interessen,
- Bestellung, Vereidigung und Benennung von Sachverständigen,
- Festlegung und Überwachung der Berufspflichten,
- Beilegung von Streitigkeiten als Schiedsstelle,
- Erstellung von Gutachten (insbesondere zu berufsständischen Fragen) auf Anforderung von Behörden oder Gerichten,
- Förderung der Baukultur, des Bauwesens, der Landschaftspflege und der städtebaulichen Entwicklung,
- berufliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder sowie der sonstigen in die Listen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 ArchIngKG Eingetragenen,
- Führung der Listen und Verzeichnisse gemäß § 15 Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG) und die Erteilung der für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen und Auskünfte.
Ansprechpunkt
An die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH).
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG).
Urheber
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