Die Bestellung als Wirtschaftsprüfer erlischt durch
Ein ehemaliger Wirtschaftsprüfer kann wiederbestellt werden, wenn
Eine erneute Prüfung als Wirtschaftsprüfer ist nicht notwendig. Die zuständige Stelle kann allerdings im Einzelfall anordnen, dass sich der Bewerber / die Bewerberin der Prüfung oder Prüfungsteilen zu unterziehen hat, wenn die pflichtgemäße Ausübung des Berufes sonst nicht gewährleistet erscheint.
Die Wiederbestellung ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen für die Wiederbestellung nicht vorliegen.