Wenn Sie eine Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen möchten, müssen Sie die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft beantragen.
Neben der GmbH können auch Partnergesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts et cetera gegründet werden. Diese müssen sich zwar auch an den beruflichen Anforderungen (insbesondere § 52a Patentanwaltsordnung) orientieren, bedürfen jedoch keiner Zulassung durch die zuständige Stelle.
Die Gesellschafter einer Patentanwaltsgesellschaft dürfen – wie Patentanwälte – folgende Tätigkeiten anbieten:
Auf den Seiten der Patentanwaltskammer finden Sie eine detaillierte Auflistung der Tätigkeiten von Patentanwälten.
Das Zulassungsverfahren ist üblicherweise innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung abgeschlossen.
Voraussetzungen:
Verfahrensablauf:
Den Antrag auf Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft müssen Sie bei der Patentanwaltskammer einreichen. Diese überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Zulassung vorliegen. Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie eine Urkunde über die Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft. Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft wirksam.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Patentanwaltskammer.