Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Icon FacebookIcon InstagramIcon Youtube
Seiteninhalt

Dienstleistungen von A-Z

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Schlichtungsausschuss für Berufsausbildungsstreitigkeiten
[Nr.99019017000000 ]

Leistungsbeschreibung

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können bei den einzelnen Kammern Schlichtungsausschüsse gebildet werden.
Diese sind grundsätzlich vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichtes anzurufen. Sie fällen am Ende des Verfahrens einen so genannten Schlichtungsspruch, gegen den anschließend Widerspruch beim Arbeitsgericht eingelegt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu Schlichtungsausschüssen für Berufsausbildungsstreitigkeiten finden Sie auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK).

Zum Seitenanfang (nach oben)