Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt nach § 126a BGB bei elektronischen Dokumenten die handschriftliche Unterschrift und bietet die technische Möglichkeit, Herkunft und Echtheit des Dokuments zu prüfen. Dafür benötigen Sie:
Bitte klären Sie vorab, ob Sie für Ihr Anliegen eine qualifizierte digitale Signatur benötigen.
An die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Um Ihre Signaturkarte freizuschalten, befolgen Sie die Anleitung des Signatur-Trustcenter (ZDA), der Ihnen die Signaturkarte bereitstellt. Dieser ist auch immer Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Freischaltung von Signaturkarten.
Weitere Informationen, unter anderem zu Zertifizierungsdiensteanbietern oder Anbietern für Kartenlesegeräte, finden Sie auf den Interenetseiten der Bundesnetzagentur.