Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung dürfen sie nur ausüben, wenn Sie gegenüber der zuständigen Behörde unter anderem den Nachweis der Sachkunde erbracht haben.
Sachkundig ist zum Beispiel, wer den anerkannten Abschluss "geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in" oder die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltenden Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt hat oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
Die berufliche Umschulung mit anschließender Prüfung zum »geprüften Schädlingsbekämpfer" beziehungsweise zur "geprüften Schädlingsbekämpferin« war bis 2004 möglich. Sei dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum/ zur Schädlingsbekämpfer/in. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin.