Um Sachverständige bestellen zu können, die im Namen Ihrer Sachverständigenorganisation Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüfen, müssen Sie eine Anerkennung beantragen. Eine Anerkennung für Ihre Sachverständigenorganisation beantragen Sie bei der zuständigen Stelle des Landes, in der sich der Hauptsitz Ihrer Organisation befinden soll. Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Sachverständige können nach der Anerkennung Ihrer Sachverständigenorganisation im Namen dieser:
Für die Anerkennung einer Sachverständigenorganisation müssen Sie
Wenn Ihre Organisation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) anerkannt wurde, kann die ausländische Anerkennung der deutschen Anerkennung gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass eine ausländische Anerkennung gleichwertig und nachweisbar ist. Es kann sein, dass Sie bei der zuständigen Stelle für diesen Prozess beglaubigte Kopien und Übersetzungen einreichen müssen.
Sie können die Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:
Eine Organisation kann als Sachverständigenorganisation anerkannt werden, wenn sie
Bei der Prüfung des Antrages auf Anerkennung sind Nachweise einzelner Voraussetzungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums inländischen Nachweisen gleichgestellt, wenn aus ihnen hervorgeht, dass die Organisation die betreffenden Anforderungen erfüllt.
Nach Rückfragen der zuständigen Stelle müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen.
Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung für Anerkennungen aus dem EU-Ausland:
gegebenenfalls beglaubigte deutsche Übersetzung
Wenn die Behörde die Anerkennung nicht erteilt, wird sie Ihnen einen entsprechenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.
Persönliches Erscheinen nötig: Nein