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Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
[Nr.99071001000000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
  • an das jeweilige Kreisjugendamt für die Betriebserlaubnis innerhalb eines Kreises.

Welche Fristen muss ich beachten?

In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
  • § 11 Abs. 1 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Fachlich freigegeben am

14.06.2022
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