Vereine
[Nr.99090001016000 ]
Volltext
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Ansprechpunkt
An das zuständige Amtsgericht.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Hinweise (Besonderheiten)
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal