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Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
[Nr.99012009000000 ]

Volltext

Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.

Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.

Ansprechpunkt

An eine anerkannte Überwachungsstelle.

Anerkannte Überwachungsstellen können Sie dem Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) entnehmen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).

Urheber

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