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Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Änderung von Eintragungen
[Nr.99058007011000 ]

Leistungsbeschreibung

Änderungen von Unternehmensdaten, wie zum Beispiel die Adresse oder Rechtsform, müssen Sie unverzüglich der für Sie zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden. Die Änderungen werden umgehend in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Änderung von Eintragungen (Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse)  über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 2 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

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