Träger bestimmter Einrichtungen müssen einen Tierschutzbeauftragten bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen (Tierschutzbeauftragter - Anzeige).
Wenn Sie einen Tierschutzbeauftragten bestellen wollen, der über kein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie (Fachrichtung Zoologie) verfügt, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung.
An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Es sind keine Fristen vorgesehen; jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.