Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstellen haben die Aufgabe, Sicherheitskonzepte von Zertifizierungsdiensteanbietern zu überprüfen und zu bestätigen (Prüf- und Bestätigungsstelle) sowie zu bestätigen, dass die gesetzlichen Anforderungen an Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen erfüllt werden (Bestätigungsstelle).
Die anerkannten Stellen müssen ihre Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen. Durchgeführte Prüfungen und Bestätigungen müssen dokumentiert werden.
Auf Antrag können sowohl natürliche, als auch juristische Personen als Bestätigungs- oder Prüf- und Bestätigungsstelle anerkannt werden.
Der Antrag auf Anerkennung als Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstelle kann formlos gestellt werden. Er muss Namen und Anschriften des Antragstellers und seiner gesetzlichen Vertreter enthalten.
Nach Prüfung der Voraussetzungen kann die zuständige Stelle die Anerkennung folgendermaßen erteilen:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (kurz: Bundesnetzagentur)
Als zuverlässig gilt, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist.