Bei Abgabe von Tierarzneimitteln an tierärztliche Hausapotheken und weitere Empfänger mit folgenden Wirkstoffen müssen Sie als pharmazeutisches Unternehmen oder als Großhändler eine jährliche Mitteilung an das Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) übermitteln:
Eine aktualisierte Liste der mitteilungspflichtigen Tierarzneimittel wird jeweils im Mai und November durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aus dem behördlichen Arzneimittel-Informationssystem (AmAnDa) erstellt.
Diese Liste enthält Angaben, die notwendig sind, um das jeweilige Arzneimittel einwandfrei individuell zuordnen zu können:
Die Mitteilung für das Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) können Sie wie folgt online an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermitteln:
Sie sind ein pharmazeutisches Unternehmen oder Großhändler und geben Tierarzneimittel mit folgenden Wirkstoffen an tierärztliche Hausapotheken und weitere Empfänger ab:
Für die Meldung über das Meldeportal "TAM-Abgabemengen-Register" fallen keine Kosten für Sie an.
Der Meldezeitraum beginnt Anfang Januar. Die Meldung hat in elektronischer Form als XML-Datei mit Frist bis zum 31. März jeden Jahres zu erfolgen.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – Referat 323