Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Icon FacebookIcon InstagramIcon Youtube
Seiteninhalt

Dienstleistungen von A-Z

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
[Nr.99058007060001 ]

Volltext

Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer (HWK) eine Bescheinigung (Handwerkskarte) aus.
In die Handwerkskarte werden Name und Anschrift der Inhaberin/des Inhabers, Betriebssitz, das zu betreibende Handwerk und bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie der Zeitpunkt der Eintragung und gegebenenfalls zusätzlich der Name der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters oder der/des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin/Gesellschafters eingetragen.

Ansprechpunkt

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Handwerkskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

Zum Seitenanfang (nach oben)