Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Icon FacebookIcon InstagramIcon Youtube
Seiteninhalt

Dienstleistungen von A-Z

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Gesellenprüfung: Zeugnis
[Nr.99065017012001 ]

Volltext

Wenn Sie am Ende Ihrer Ausbildung im Handwerk die Gesellenprüfung abgelegt haben, wird Ihnen ein schriftliches Zeugnis ausgestellt.

Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt.

Sofern die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Gesellenprüfung dem Prüfling schriftlich mitzuteilen.

Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Gesellenprüfung der Auszubildenden übermittelt.

Ansprechpunkt

An die zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 31 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO),
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zum Seitenanfang (nach oben)