Um eine Meisterprüfung im Handwerk ablegen zu können, müssen Sie einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Auf die Zeit der Berufstätigkeit anzurechnen ist
In Ausnahmefällen und bei Nachweis ausländischer Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland können Sie von den oben genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise befreit werden.
Die Zulassung wird vom Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses ausgesprochen. Hält der Vorsitzende die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.
Zulassungsvoraussetzungen für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe:
Wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat kann zugelassen werden.
Der Zulassungsantrag kann jederzeit gestellt werden. Erst mit der ausgesprochenen Zulassung ist eine Teilnahme an der Meisterprüfung möglich.
Weitere Informationen zur Meisterprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Schleswig-Holstein.