Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Kammern. Diese werden beauftragt, Berater zu bestellen, die die Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung und berufliche Umschulung in den Unternehmen durch Beratung fördern und überwachen.
Während der Ausbildung stehen die Ausbildungsberater Unternehmern, Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Berufsausbildung zur Verfügung. Die Ausbildungsberater beraten beispielsweise
Die Beraterinnen und Berater sind berechtigt, die Ausbildungsstätten zu besichtigen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Auskünfte zu verlangen und entsprechende Unterlagen einzusehen.
Die Beraterinnen und Berater sollen hinsichtlich ihrer persönlichen und fachlichen Eignung den Anforderungen entsprechen, die an Ausbilderinnen und Ausbilder gestellt werden. Sie sollen außerdem über eine gute Allgemeinbildung, umfangreiche berufspraktische Kenntnisse, Erfahrung als Ausbilderin oder Ausbilder, Kontaktfähigkeit, Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und organisatorische Fähigkeiten verfügen.
An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:
Weitere Zuständigkeiten, z. B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.