Sie führen als Unternehmer Lebensmittel in die EU ein? Dann haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschriebenen Einfuhruntersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ebenso von lebenden Tieren) hat der für den Transport Verantwortliche die Ankunft der Sendung an der Grenzkontrollstelle vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen.
An die für den benannten Eingangsort zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde (Grenzkontrollstelle).
In Schleswig-Holstein gibt es keine Grenzkontrollstelle.
Wenden Sie sich daher an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des Bundeslandes, über das Sie die Lebensmittel nach Deutschland einführen wollen.
§ 7 Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern (Lebensmitteleinfuhr-Verordnung - LMEV)