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Kfz: Kleines Kfz-Kennzeichen
[Nr.99036009069013 ]

Leistungsbeschreibung

Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Rechtsgrundlage

§ 47 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 10 i. V. m. Anlage 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV).

Was sollte ich noch wissen?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Auch der Verweis auf andere Fälle eröffnet in der Regel keinen Anspruch.

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