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Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
[Nr.99118012058000 ]

Leistungsbeschreibung

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden. 

An wen muss ich mich wenden?

An die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).  

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.

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