Wollen Sie in einer Fahrlehrerausbildungsstätte Personen, die Fahrlehrer/in werden wollen (Fahrlehreranwärter/in), ausbilden oder ausbilden lassen, benötigen Sie die amtliche Anerkennung Ihres Betriebs.
Die Anerkennung wird auf Antrag für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis einzelner oder sämtlicher Klassen erteilt.
Voraussetzungen:
Spätere Änderungen des Ausbildungsplans bedürfen der Genehmigung durch die Erlaubnisbehörde.
Der Inhaber der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte hat der Erlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen:
Bei juristischen Personen oder nichtrechtsfähigen Vereinen als Inhabern der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte ist die Bestellung oder das Ausscheiden von Personen, die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufen sind, anzuzeigen.