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Steuerberaterin / Steuerberater: Verkürzung der Prüfung - Zulassung
[Nr.99132009057001 ]

Leistungsbeschreibung

Wirtschaftsprüfer/innen und vereidigte Buchprüfer/innen sowie Bewerber/innen, die die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in bestanden haben, können auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig sind oder, sofern Sie keine Tätigkeit ausüben, Sie ihren Wohnsitz haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Steuerberaterkammern der jeweiligen Bundesländer haben unterschiedliche Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer, welche Frist für Sie maßgebend ist.

Rechtsgrundlage

§ 37a Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Rechtsbehelf

Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

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