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Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
[Nr.99135001061001 ]

Volltext

Ehemalige Steuerberaterinnen / Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden, wenn

  • die Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erloschen ist.
    Wurde auf die Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens verzichtet, kann die Wiederbestellung in der Regel nicht vor Ablauf von acht Jahren erfolgen.
  • im Falle des Erlöschens der Bestellung wegen rechtskräftiger Ausschließung aus dem Beruf die rechtskräftige Ausschließung im Gnadenwege aufgehoben wurde oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind,
  • die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich waren (zum Beispiel Bestellung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung) nicht mehr bestehen.

Ansprechpunkt

An die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Bereich Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.

Frist

Da unterschiedliche Fristen zu beachten sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Hinweise (Besonderheiten)

Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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