Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Befreiung
[Nr.99135002010000 ]
Leistungsbeschreibung
Nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) werden von der Steuerberaterprüfung befreit:
- Professoren, die mindestens zehn Jahre an einer deutschen Hochschule auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gelehrt haben,
- ehemalige Finanzrichter, die mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sind,
- ehemalige Beamte des höheren und gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte.
An wen muss ich mich wenden?
An die Steuerberaterkammer des Landes, in dem Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Genaue Auskünfte über die Fristen erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 38 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG),
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.