Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn errichten, ausbauen oder nutzen, wirken Sie in den meisten Fällen auf oberirdische Binnengewässer, Küstengewässer oder das Grundwasser ein. Baukörper wie Gebäude oder Brücken sowie Baugrubensicherungen wie Spundwände, die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, können die Beschaffenheit von Gewässern beeinflussen. Gleiches gilt beispielsweise für Schmutz- oder Niederschlagswasser, das in umliegende Flüsse und Seen oder das Grundwasser eingeleitet wird.
Grundsätzlich bewirtschaftet der Staat die Gewässer. Wenn Sie daher eisenbahnspezifische Infrastruktur wie Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes bauen oder nutzen und dabei auf die Gewässer einwirken, brauchen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis. Die Erlaubnis beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt.
Sie haben keinen Anspruch darauf, die Gewässer nutzen zu dürfen. Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt im Ermessen des Eisenbahn-Bundesamts.
Sie können die wasserrechtliche Erlaubnis online per Post oder per E-Mail beantragen.
Wasserrechtliche Erlaubnis online beantragen:
Wasserrechtliche Erlaubnis per Post oder E-Mail beantragen:
Damit Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Je nach Antragsgegenstand müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Welche das im konkreten Fall sind, können Sie den Merkblättern zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer beziehungsweise für bauzeitliche Gewässerbenutzungen entnehmen.
Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:
Sie müssen die wasserrechtliche Erlaubnis rechtzeitig vor Beginn der Gewässerbenutzung beantragen.
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert je nach Umfang, Antragsgegenstand und Qualität der Unterlagen mindestens 10 Wochen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja