Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (Hinweise sind z.B. eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen bzw. die Beschäftigtenzahl), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.
Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.
für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl
für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft
§§ 23 ff. Handelsregisterverordnung (HRV)
https://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/index.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/__23.html
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl
für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft