Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Icon FacebookIcon InstagramIcon Youtube
Seiteninhalt

Dienstleistungen von A-Z

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Regionalschule
[Nr.99088003034000 ]

Volltext

Zwar ist die Schulart Regionalschule im neuen Schulgesetz nur noch in den Übergangsbestimmungen vorgesehen; im Schuljahr 2014/15 werden aber noch rund 17.800 Schülerinnen und Schüler in den auslaufenden Regionalschulklassen unterrichtet.

Die Regionalschule vermittelt im Anschluss an die Grundschule eine allgemeine und berufsorientierende Bildung. Sie umfasst die Bildungsgänge zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses. Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schülern kann sowohl durch Unterricht in

  • binnendifferenzierender Form (gemeinsamer Unterricht in einer Lerngruppe),
  • in nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schülerinnen und Schüler differenzierten Lerngruppen sowie
  • in abschlussbezogenen Klassenverbänden entsprochen werden.

Die Regionalschule bietet zwei Abschlussmöglichkeiten:

  1. Erster allgemeinbildender Schulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 9 und
  2. Mittlerer Schulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10.

 Mit dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss kann der 10. Jahrgang der Regionalschule besucht werden, wenn die Leistungen im Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend sind und kein Fach oder Lernbereich des Wahlpflichtbereichs mit »mangelhaft« oder »ungenügend« benotet wurde. Sofern diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin / Schüler in der Jahrgangsstufe 10 erfolgreich mitarbeiten kann.
Der Mittlere Schulabschuss berechtigt zum Übergang in die Oberstufe, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend sind und kein Fach oder Lernbereich des Wahlpflichtbereichs mit »mangelhaft« oder »ungenügend« benotet wurde..

Rechtsgrundlage(n)

  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über Regionalschule (RegVO).

Hinweise (Besonderheiten)

Regionalschulen mit mehr als 240 Schülerinnen und Schülern wurden mit Beginn des Schuljahres 2014/15 in Gemeinschaftsschulen umgewandelt.
Regionalschulen, die knapp darunter liegen - also mit mindestens 230 Schülerinnen und Schülern -, erhalten eine um ein Jahr verlängerte Übergangsfrist. Sie werden am 31. Juli 2015 zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt, sofern die Schülerzahl bis zu diesem Zeitpunkt auf mindestens 240 angestiegen ist. Anderenfalls wird der Schulbetrieb spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2019/20 eingestellt, wenn alle Schülerinnen und Schüler die Schule durchlaufen haben.

Weitere Informationen zu Regionalschulen in Schleswig-Holstein finden sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zum Seitenanfang (nach oben)