An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde), bei dem/der Sie die Ausstellung eines Ersatzführerscheins, die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis oder die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt haben.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).