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Sozialfachkräfte: Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
[Nr.99019003016000 ]

Volltext

Sie haben im Ausland einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss in einem der nachfolgenden Berufe:

  • Erzieherin/Erzieher,
  • Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger
  • Heilpädagogin/Heilpädagoge (Fachschule),
  • Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent

erlangt? Dann können Sie die Anerkennung Ihres sozialpädagogischen Berufsabschlusses in Schleswig-Holstein im Bereich der Fachschulen/Berufsfachschulen b eantragen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag an die zuständige Stelle oder über den einheitlichen Ansprechpartner mittels Online-Antrag.

Im Anschluss erfolgt die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit dem Beruf spezifischen Anforderungskatalogs.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss einer Hochschulausbildung im Herkunftsland, der dort zum Einsatz als Sozialarbeiter/in, Heilpädagoge/in bzw. Kindheitspädagoge/in berechtigt.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle muss innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.

Formulare

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen kann über den einheitlichen Ansprechpartner elektronisch erfolgen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.05.2021
Fachlich freigegeben durch:

MBWK

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