Beim Import von Waren nach Deutschland können Einfuhrumsatzsteuer und Zölle anfallen. Diese Abgaben sind direkt bei der Einfuhr in voller Höhe an den Zoll zu bezahlen, sofern der Zoll keinen Zahlungsaufschub einräumt. Ein Aufschubkonto ist ein durch Ihr Hauptzollamt bewilligtes Konto, über das Sie Ihre Abgabenschuld zu einem späteren Zeitpunkt begleichen können.
Im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) beantragen Sie einen Zahlungsaufschub durch Eintragen des entsprechen Schlüssels im Feld "Zahlungsart" in der Anmeldungsmaske "Allgemeine Anmeldedaten". Sie authentifizieren sich dafür durch eine spezielle Aufschub-BIN (Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer).
Die Aufschub-BIN ersetzt in ATLAS Ihre handschriftliche Unterschrift. Sie muss bei jeder Nutzung eines Aufschubkontos angegeben werden. Für jedes Aufschubkonto wird eine eigene BIN benötigt.
Um einen Zahlungsaufschub ("Aufschubkonto") im IT-Verfahren ATLAS beantragen zu können, benötigen Sie für jedes unter einer EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) gespeicherte Aufschubkonto eine Aufschub-BIN. Diese können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.
Um die Aufschub-BIN schriftlich zu beantragen:
Um die Aufschub-BIN über die Internetseite des Zolls zu beantragen:
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein