Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Träger, die Maßnahmen zur Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt anbieten. Hierfür existiert das ESF Plus-Förderprogramm des Bundes "IQ (Integration durch Qualifizierung)".
Das Programm "IQ" fördert Vorhaben in 3 Handlungsfeldern:
Handlungsfeld 1: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Beratung zu Fairer Integration
Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung hilft Personen mit Migrationshintergrund dabei, die im Ausland erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen. Ist dies nicht über formale Wege möglich, wird untersucht, ob ein alternativer Weg in eine qualifikationsadäquate abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit möglich ist. Neben formalen Abschlüssen soll die Beratung auch die im In- oder Ausland erworbene Berufserfahrung mitberücksichtigen.
Beratungsgegenstand bei der Fairen Integration (FI) sind arbeits- und sozialrechtliche Fragen von Menschen ausländischer Herkunft aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Fragen sollen sich direkt auf eine Beschäftigung beziehen. Es können somit Fragen zum Thema Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung und anderen Themen geklärt werden.
Handlungsfeld 2: Regionale Integrationsnetzwerke
Ein Integrationsnetzwerk bezeichnet einen regionalen Projektverbund in einer Region. Diese sind Anlaufstellen für erwachsene qualifizierte Arbeitskräfte ausländischer Herkunft mit Wohnsitz oder regelmäßigem Aufenthalt in der jeweiligen Region. Das Integrationsnetzwerk bietet Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Brückenmaßnahmen, Coaching und Begleitung bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die dem Bildungsniveau der Arbeitskraft entspricht. Im Anschluss an die Aufnahme einer Arbeit bietet das Netzwerk Mentoringprogramme für den Berufs- und Brancheneinstieg an sowie niedrigschwellige Verfahren zur Sichtbarmachung non-formaler und informeller Kompetenzen.
Handlungsfeld 3: Überregionale Projekte und Unterstützungsstruktur
In Berufsfeldern, in denen vor Ort eine Gruppenstärke von Menschen ausländischer Herkunft nicht erreichbar ist und ein arbeitsmarktlicher Bedarf besteht, werden virtuelle überregionale Projekte für Qualifizierungsmaßnahmen angeboten.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
Zu Schritt 2:
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Anträge können stellen:
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Für die Interessenbekundung und Antragstellung:
Für die Antragstellung:
Die Antragsstellung war in Z-EU-S bis zum 25. November 2022 möglich, insofern Sie zuvor eine Interessenbekundung abgegeben hatten.
Abhängig vom Umfang des Antrages kann die Bewilligung bis zu 3 Monate (nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) dauern.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Referat 83D - Integration durch Qualifizierung