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Drehbücher für den Deutschen Drehbuchpreis vorschlagen
[Nr.99148092269000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Drehbuchpreis. Für den Deutschen Drehbuchpreis nominiert die Jury Deutscher Drehbuchpreis jährlich bis zu 3 Drehbücher.

Von der Jury Deutscher Drehbuchpreis nominierte Drehbücher bekommen eine Prämie von EUR 5.000.
Das beste Drehbuch wird

  • mit dem Deutschen Drehbuchpreis in Gold und
  • einer Prämie in Höhe von EUR 10.000 ausgezeichnet.

Die Prämie bekommt der Autor / die Autorin des Drehbuchs.

Ihr von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagenes Drehbuch reichen Sie schriftlich und per E-Mail beim Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.

Hinweis zu weiteren Fördermöglichkeiten:

Ausgezeichnete Autoren / Autorinnen können auf Antrag zusätzlich bis zu EUR 20.000 für die Fortentwicklung des ausgezeichneten Drehbuchs bekommen.
 

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Drehbuch für den Deutschen Drehbuchpreis schriftlich und per E-Mail bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen.

  • Das Fachreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erfragt Vorschläge zum Deutschen Drehbuchpreis bei den hierfür berechtigten Institutionen
  • Sie erhalten auf Grundlage der eingereichten Vorschläge ein Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, um sich am Verfahren zu beteiligen
  • Stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie die schriftlichen Unterlagen in einfacher Ausfertigung per Post (nicht mit fester Ring-oder Leimbindung) an das Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
  • Schicken Sie die Unterlagen zusätzlich als separate PDF-Dokumente per E-Mail an die BKM ( drehbuch@bkm.bund.de ).
  • Die Jury des Deutschen Drehbuchpreises berät über die eingereichten Buchvorschläge. Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jury.
  • Die Bekanntgabe der Nominierungen erfolgt über eine Pressemitteilung sowie postalisch.
  • Danach erhalten Sie eine postalische Einladung zur Preisverleihung.
  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verkündet den/die Preisträger/in bei einer Preisverleihung im Februar.
  • Während der Preisverleihung bekommt der/die Autor/in des Drehbuchs die Auszeichnung überreicht
     

Voraussetzungen

Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

  • Filmfördereinrichtungen der Länder
  • Filmförderungsanstalt (FFA)
  • Kuratorium junger deutscher Film
  • Drama Department der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  • Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD)
  • Verband der Deutschen Bühnen- und Medienverlage e.V. (VDB)
  • Verband für Film- und Fernsehdramaturgie e.V. (VeDRA)
  • Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. (VdA)

Weitere Voraussetzungen:

  • das Drehbuch muss in den zwei Kalenderjahren vor der Preisvergabe fertig gestellt worden sein
  • mit der Verfilmung des Drehbuchs darf frühestens im Jahr der Preisverleihung begonnen werden
  • das Drehbuch darf nicht in der Vergangenheit für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen worden sein
  • das Drehbuch muss der Jury gezeigt werden dürfen
  • der Autor/die Autorin muss ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben
  • das Drehbuch muss in deutscher Sprache verfasst sein
  • es können nur Drehbücher für Kinospielfilme eingereicht werden
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bewerbung müssen Sie einreichen:

  • Anonymisierte, aktuellste Fassung Ihres Drehbuchs mit Titelblatt in deutscher Sprachfassung (ohne Angaben zur Autorschaft)
  • Anonymisiertes, maximal zweiseitiges Informationsblatt ohne Angaben zur Autorenschaft, bestehend aus
    • einer kurzen Synopsis,
    • einer Übersicht über Ort und Zeit der Handlung sowie
    • einer bündigen Charakterisierung der Protagonisten
  • Separates Dokument mit
    • Namen,
    • Kontaktdaten und
    • Vita der Autorin/des Autors,
    • gegebenenfalls Angaben zur Produktionsfirma
  • ein unterzeichnetes Exemplar des Ihnen durch BKM zugesandten Merkblattes
     

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Einreichen der Drehbücher bis Anfang Juli eines Jahres
  • Frist wird mit Anschreiben der BKM an Autoren bekanntgegeben
     

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Vorschlags etwa 7 Monate von der Ausschreibung im Mai bis zur Preisverleihung im Februar

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

24.06.2021
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