Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union haben Sie das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert werden. Dieses Recht können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden wie das Statistische Bundesamt (StBA). Nicht-öffentliche Stellen sind zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Ihnen dazu das Recht auf Auskunft ein und ermöglicht Ihnen eine umfassende Einsicht in gegebenenfalls über Sie gespeicherte Daten.
Darüber hinaus erfahren Sie beispielsweise
Um die Auskunft zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, müssen Sie diese direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.
Die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten können Sie online, schriftlich per Post oder E-Mail oder mündlich anfordern.
Auskunft vom StBA online anfordern:
Bei der Gewährung der Auskunft müssen die Rechte und Freiheiten anderer Personen beachtet werden. Damit werden in erster Linie die personenbezogenen Daten Dritter geschützt. Für Sie bedeutet das: Es muss sich um personenbezogene Daten handeln, die Sie persönlich betreffen.
Um zu verhindern, dass unberechtigten Personen Daten preisgegebenen werden, werden Sie aufgefordert, Ihre Identität nachzuweisen, bevor der Antrag weiterbearbeitet werden kann.
Gegebenenfalls erhalten Sie eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten. Die erste Kopie ist kostenlos. Sollten Sie weitere Kopien anfordern, müssen Sie unter Umständen die Kosten dafür tragen.
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein