Sie wollen als Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Bestimmte Stelle (BSt) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.
BSt sind Konformitätsbewertungsstellen. Diese Stellen prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob diese die in den notifizierten nationalen Vorschriften enthaltenen Anforderungen erfüllen. Sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems müssen so ausgestaltet sein, dass der sichere Zugverkehr in Deutschland gewährleistet ist. Zudem müssen Fahrzeuge mit der Strecke kompatibel sein, auf der sie verkehren.
Bestimmte Stelle (BSt)
Bestimmte Stellen sind Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat bestimmt. Sie prüfen, ob die notifizierten nationalen Vorschriften eingehalten werden, die zusätzlich zu den europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) gelten. Das Ergebnis dieser Prüfung ist eine Prüfbescheinigung nach den notifizierten nationalen technischen Vorschriften (NNTV).
Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind:
Anerkennung als BSt
Die Anerkennung als BSt gilt maximal 5 Jahre. Sie kann jeweils um weitere 5 Jahre verlängert werden und wird vom EBA sowohl auf der Internetseite des EBA als auch über die European Railway Agency (ERA) in der reference document database (RDD) veröffentlicht.
Anerkannte BSt werden durch das EBA regelmäßig überwacht.
Sie können die Anerkennung als BSt online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.
Wenn Sie die Anerkennung als BSt beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:
Um als BSt anerkannt zu werden, müssen Sie
Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:
Zahlungsweise: SEPA-Überweisung
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)