Bei den Steuervergünstigungen unterscheidet man zwischen der Steuerbefreiung und der Steuerermäßigung:
Für Fahrzeuge, die für schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, kann eine Steuervergünstigung für ein Kraftfahrzeug gewährt werden.
Sind Sie schwerbehindert und noch minderjährig, muss das Fahrzeug für Sie zugelassen sein.
Führen Sie als schwerbehinderter Mensch Ihr Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung dienen.
Weitere Informationen zu verwendungsbezogenen Steuervergünstigungen sind im Feld Voraussetzungen zu finden.
Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG) steuerbefreit. Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Diese Steuervergünstigung ist fahrzeugbezogen und nicht antragsgebunden. Die Feststellung, ob es sich bei einem Fahrzeug um ein begünstigtes reines Elektrofahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes handelt, wird aufgrund der von den Zulassungsbehörden übermittelten fahrzeugspezifischen Daten getroffen.
Wenn Sie ein Fahrzeug halten, für das eine Steuervergünstigung infrage kommt, müssen Sie diese schriftlich beantragen:
Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen teilweise online in Anspruch zu nehmen.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie als Privatperson eine Steuervergünstigung für Ihr Fahrzeug beantragen:
Wenn Sie schwerbehindert sind und ein Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten:
Für die Verwendung von Zugmaschinen und Anhängern mit Ausnahme von Sattelzugmaschinen/-anhänger sowie von kraftfahrzeugsteuerrechtlich anerkannten Sonderfahrzeugen kann eine Steuerbefreiung beantragt werden. Sie dürfen nur zu den nachfolgend aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden:
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie als Behörde oder Unternehmer eine Steuerbefreiung für Ihr Fahrzeug beantragen: Diese werden ausschließlich verwendet
Diese Fahrzeuge müssen äußerlich als für den steuerfreien Verwendungszweck bestimmt erkennbar sein.
Voraussetzungen für eine verwendungsbezogene Steuerbefreiung können ebenfalls vorliegen für:
Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Für schwerbehinderte Menschen:
Ihre Steuervergünstigung gilt, bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Fahrzeug abmelden.
Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich formlos schriftlich mitteilen,
Sie erhalten in der Regel innerhalb von 4 Wochen eine Rückmeldung beziehungsweise einen Bescheid.
Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Die dort für den Bereich der Kraftfahrzeug-Steuer angebotenen Leistungen werden ständig weiter ausgebaut.
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