Als Inhaberin oder Inhaber einer Prüferberechtigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine besondere Berechtigung beantragen. Mit dieser Sondergenehmigung nach "FCL.1000b" können Sie auch solche Prüfungen durchführen, für die eine reguläre Prüferberechtigung nicht ausreichend ist.
Die besondere Berechtigung gilt für Prüfungen bei der Einführung
Um die besondere Berechtigung beantragen zu können, müssen
Die besondere Berechtigung gilt maximal 1 Jahr. Sie ist auf die praktischen Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen beschränkt, die für die Einführung des neuen Luftfahrzeugmusters oder des neuen Lehrgangs notwendig sind.
Die Beantragung einer besonderen Berechtigung nach FCL.1000b können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
Antrag per Post oder Fax:
wenn vorhanden:
wenn eine andere Person oder Organisation Sie bei der Antragstellung vertritt:
wenn eine andere Person oder Organisation die Kosten übernimmt: