Diese Verwaltungsleistung richtet sich an Kommunen und Organisationen, die in der Wasserrettung tätig sind. Kreise und kreisfreie Städte können die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden der Kommunen eingesetzt werden.
Hilfsorganisationen beantragen die Anerkennung der Wasserrettungseinheiten, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden des Landes eingesetzt werden.
Das Land ist für die Wasserrettung in den nicht kommunalisierten Küstengewässern zuständig.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Referat Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz
Für kommunale Gewässer gilt:
Weitere für Ausstattung und Technik geltende Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Checkliste zur Anerkennung als Wasserrettungseinheit“ (unten verlinkt).
Diese Leistung richtet sich ausschließlich an Kreise und kreisfreie Städte, sowie die in der Wasserrettung tätigen Organisationen.