Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung, Beratungsleistungen für unterschiedliche Zielgruppen (Betroffene, Kursleitende, Multiplikatoren) und eine ergänzende Öffentlichkeitsarbeit anbieten, die Akteure und Akteurinnen in der Arbeitswelt sensibilisiert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal-, Sach- und Gemeinkosten erhalten.
Einen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
Träger und Trägerinnen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben sowie
verfügen.