Es werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein gefördert. Die Förderung von Spielen erfolgt unter kulturellen Kriterien (Kulturtest). Ein wesentlicher Anteil der kreativen Arbeiten im Rahmen des geplanten Förderprojektes (z. B. Konzeptentwicklung, Programmierung, Musikaufnahmen, Design) muss in Schleswig-Holstein stattfinden. Das geplante Spiel muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) erhalten bzw. erhalten haben.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein