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Förderung der Prototypentwicklung digitaler Spiele beantragen - Modul 2
[Nr.99400338017002 ]

Volltext

Es werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein gefördert. Die Förderung von Spielen erfolgt unter kulturellen Kriterien (Kulturtest). Ein wesentlicher Anteil der kreativen Arbeiten im Rahmen des geplanten Förderprojektes (z. B. Konzeptentwicklung, Programmierung, Musikaufnahmen, Design) muss in Schleswig-Holstein stattfinden. Das geplante Spiel muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) erhalten bzw. erhalten haben.

Verfahrensablauf

  • Registrierung mit dem Unternehmenskonto des Landes
  • Erstellung und Einreichung des Antrages
  • Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
  • Finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
  • Ausstellung eines Zuwendungsbescheides (bei positiver Prüfung)
  • Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen die Belege und Nachweise vorgelegt werden.
  • Auszahlung der Fördermittel (in Teilbeträgen)
  • Einreichung des Verwendungsnachweises (Sachbericht; Nachweis der Projektausgaben)
  • Abschlussbescheid
     

Voraussetzungen

  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Unternehmenssitz/ -betriebsstätte muss in Schleswig-Holstein liegen.
  • Das antragstellende Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen sein.
  • Für das beantragte Vorhaben dürfen keine anderen Förderprogramme des Bundes (insbesondere die Computerspieleförderung) oder der Europäischen Union (EU) in Anspruch genommen werden.
  • Das geplante Vorhaben muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden.
  • Der Kulturtest muss erfüllt sein.
  • Das Vorhaben muss einen Beitrag zu den Querschnittszielen (Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung) leisten.
  • Modul 1 des Förderprogramms muss bereits abgeschlossen sein oder es muss ein bestehendes Konzept vorgelegt werden.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Handelsregisterauszug
  • Alternativ: Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person
  • Kulturtest
  • Anlage zu den Querschnittszielen (Scoring-Bogen)
  • Vorhabenbeschreibung
  • Konzept des Spiels
  • Nachweis, dass Projektmitarbeitende im Unternehmen angestellt sind (z. B. Arbeitsverträge)
  • Qualifikationsnachweise aller Projektmitarbeitenden
  • Datenschutzrechtliche Aufklärung
     

Rechtsbehelf

- Widerspruch

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.06.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 4 — 8 Woche(n)
    • Die Dauer ist abhängig von der Anzahl der eingehenden Anträge.
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